Gitterbetten kennt man vor allem aus dem Kinderzimmer. Das Baby braucht schon bald etwas mehr Platz, damit es sich wohl fühlen und auch die ersten Schritte ausprobieren kann, wenn es so weit ist. Das Gitterbett ist deshalb für die ersten Lebensjahre ein wichtiges Element, um dem Baby einerseits Freiheit gewähren zu können und es andererseits während des Schlafens auch sicher zu wissen.

Das Standardmaß für das Gitterbett ist 70 auf 140 cm. Auch das kleinere Maß 60 auf 120 cm ist erhältlich. Für größere Kinder bietet sich ein normales Bett an, da diese ja schon laufen können und sich dann in den Betten sehr eingeengt fühlen würden. Auf diverse Einzelheiten sollte man beim Kauf achten.

Zunächst einmal sollte der Lattenrost des Gitterbettes in der Höhe verstellbar sein. So lange das Baby noch nicht sitzen kann, kann sich der Lattenrost in der obersten Lage befinden, so dass sich das Baby leicht aus dem Bett herausnehmen lässt. Mit zunehmendem Alter sinkt der Rost immer tiefer, damit das Baby, wenn es sitzen oder gar stehen kann, nicht herausfallen kann. Ein weiterer Punkt sind teilweise herausnehmbare Gitterstäbe. So kann man dem älteren Baby das eigenständige Verlassen des Gitterbettes tagsüber ermöglichen. Nachts setzt man die Stäbe wieder ein, so dass das Kind sicher im Bett schlafen kann. Eventuell kann man das Bett durch komplettes Abnehmen der Gitter auch zum Kinderbett umbauen. Doch dürfte das dann infolge des in den ersten Jahren recht schnellen Wachstums rasch zu klein werden.

Dass der Gitterabstand gering genug ist, so dass sich das Baby nicht verletzen kann, ist bei neuen Gitterbetten gewährleistet. Auch sollte man bei der Matratze nicht sparen, damit das Kind nicht schon in der ersten Zeit wegen einer minderwertigen Matratze nicht gut schläft.

Ob man das Gitterbett mit besonderen Accessoires versehen erwerben muss, das ist Geschmackssache.

Gitterbetten können auch bei alten Menschen wieder ein Gebot der Sicherheit sein, wenn sie nachts aus dem Bett zu fallen drohen. Dies sind aber spezielle Anwendungsfälle, die zudem mit dem Einverständnis des Betroffenen verbunden sein müssen.

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